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Lieber Reisegast, Sie haben sich entschlossen, eine TOP Tours Krein-Reise zu buchen. Wir sind bestrebt, Ihnen einen angenehmen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehören klare Reisebedingungen, die Sie mit Abschluss einer Buchung bitte zur Kenntnis nehmen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch bei TOP Tours Krein oder in einem der TOP Tours Krein-Agenturen bzw. Reisebüros erfolgen. Durch die Buchung werden die Reisebedingungen verbindlich anerkannt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TOP Tours Krein zustande und der Kunde erhält eine schriftliche Reisebestätigung.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,-- a pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung wird unaufgefordert 14 Tage vor Reiseantritt fällig, spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen. Gemäß § 651 k Abs.3 BGB hat sich TOP Tours Krein versichert und ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird bei den Reiseunterlagen ausgehändigt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog und aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wenn nicht anders vermerkt, sind eventuelle Nebenabgaben am Zielort vom Kunden direkt zu entrichten, z.B. Kurtaxe.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. TOP Tours Krein ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt hierüber informiert. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Sollte die Preissteigerung 5% überschreiten, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Reiseangebot zur Verfügung zu stellen. Die Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Stornogebühren zu zahlen:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 15,--
- bei Rücktritt 29 –22 Tage vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 21-15 Tage vor Reisebeginn 35% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 14-7 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 6 – 1 Tag vor Reisebeginn 70% vom Reisepreis
- bei Nichtantritt am Anreisetag 80% vom Reisepreis.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter TOP Tours Krein oder beim Reisebüro. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. TOP Tours Krein kann einen höheren Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn TOP Tours Krein hierfür den Nachweis führt. Es bleibt dem Kunden überlassen, TOP Tours Krein gegebenenfalls geringere Kosten als die angesetzten Pauschalen nachzuweisen. Der Nachweis ist vom Kunden zu erbringen.
5.2 Bei Flusskreuzfahrten gelten besondere Stornobedingungen.
5.3 Beinhaltet der Reispreis Eintrittskarten für Musicals, Theateraufführungen etc. müssen die Eintrittskarten auch beim Rücktritt des Reisenden voll bezahlt werden.
5.4 Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reiseziel) können berücksichtigt werden. Die jeweiligen Gebühren entsprechen den Stornobedingungen (siehe Punkt 5.1.).
5.5 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die entstehenden Mehrkosten betragen pauschal mindestens 15,--.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
TOP Tours Krein kann in folgenden Fällen vor/nach Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten/ kündigen.
6.1 Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen ist TOP Tours Krein berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen. Hierüber ist der Kunde/die Reisebüros unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die bereits geleistete Zahlung sind zurückzuerstatten.
6.2 Bei Tagesfahrten ist TOP Tours Krein berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen (siehe 6.1.).
6.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt TOP Tours Krein in einem solchen Fall, so behält TOP Tours Krein den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Das Vorliegen aussergwöhnlicher Umstände und die sich dadurch für die Durchführung ergebende Erschwerung, Gefährdung und Beeinträchtigung muss von einer offiziell dazu berufenen Behörde (z.B.Auswärtiges Amt) schriftlich bestätigt sein.
7.1 Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpfl ichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat der die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahme zu ergreifen.
7.3 Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
8. Haftung und Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, so richtet sich die Haftung von TOP Tours Krein nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die TOP Tours Krein verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TOP Tours Krein kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpfl ichtet, den Mangel unverzüglich TOP Tours Krein anzuzeigen. Der Reisende ist verpfl ichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches finden hier Anwendung.
9. Anmeldung von Ansprüchen/ Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise dem Veranstalter gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können nur dann Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche verjähren gemäß den Bestimmungen des BGB`s nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von TOP Tours Krein für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TOP Tours Krein für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens der Leistungsträger verantwortlich ist.
11. Gerichtsstand
11.1 Der Reisende hat TOP Tours Krein an dessen Firmensitz zu verklagen.
11.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
12. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Wichtig!
TOP Tours Krein empfiehlt bei allen Buchungen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Busreisen ist das Reisegepäck auf einen Koffer pro Person beschränkt.
Krein Reisen Teutoburger Straße 236, 46119 Oberhausen Telefon: 0208 - 60 60 11 oder 960 11 44 Telefax: 0208 - 60 60 13 E-Mail: info@krein.de Internet: www.krein.de In Verbindung mit Haas-Reisen Stolberg und Hülser Reisen Voerde.
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